Rechtliches

AGB&Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der KeeperZone Goalieschule in Zürich: Anmeldung, Abos, Absagen, Zahlung und Haftung.

KeeperZone – Goalieschule · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Trainingsangebote und Dienstleistungen von KeeperZone.

Mit der Anmeldung beziehungsweise Buchung eines Trainings oder Trainingsabonnements werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Trainingsangebot

KeeperZone bietet insbesondere Einzel- und Gruppentrainings für Torhüterinnen und Torhüter an.

Neben einzelnen Trainingseinheiten können Trainingsabonnements mit einer bestimmten Anzahl Trainingseinheiten und einer festgelegten Laufzeit angeboten werden.

Individuelle Abonnements, Trainingsmodelle und abweichende Laufzeiten können nach persönlicher Absprache vereinbart werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung, einen bestimmten Trainer oder einen bestimmten Trainingsort besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Mindestalter

Die Teilnahme an den regulären Trainingsangeboten von KeeperZone ist grundsätzlich ab 10 Jahren möglich.

Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Anmeldung beziehungsweise Buchung durch oder mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

4. Gesundheit und Trainingsfähigkeit

Teilnehmende dürfen nur am Training teilnehmen, wenn sie sich in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine sichere sportliche Betätigung zulässt.

Bestehende Verletzungen, gesundheitliche Beschwerden oder sonstige relevante Einschränkungen sind KeeperZone vor Beginn des Trainings mitzuteilen.

Bei Krankheit, Verletzung oder gesundheitlichen Beschwerden, welche eine sichere Teilnahme am Training beeinträchtigen könnten, ist auf die Teilnahme zu verzichten.

KeeperZone behält sich das Recht vor, eine Teilnahme abzulehnen oder ein Training abzubrechen, wenn aus Sicht des Trainers gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.

5. Ausrüstung und Bekleidung

Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, in geeigneter und den jeweiligen Wetter- und Platzverhältnissen entsprechender Sportbekleidung zum Training zu erscheinen.

Dazu gehören insbesondere geeignetes Schuhwerk, Torwarthandschuhe sowie bei Bedarf Regen-, Kälte- oder Sonnenschutz.

KeeperZone übernimmt keine Verantwortung für unzureichende oder nicht wettergerechte Bekleidung der Teilnehmenden.

6. Getränke und Verpflegung

Für ausreichend Getränke sowie gegebenenfalls notwendige Verpflegung vor, während und nach dem Training sind die Teilnehmenden beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter selbst verantwortlich.

7. Anmeldung und Trainingsabonnements

Eine Buchung beziehungsweise Anmeldung ist verbindlich.

Ein 10er-Abonnement muss innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Trainingseinheit beziehungsweise ab dem vereinbarten Beginn des Abonnements eingelöst werden.

Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht bezogene Trainingseinheiten grundsätzlich ohne Anspruch auf Rückerstattung, sofern nicht vorgängig eine andere Vereinbarung mit KeeperZone getroffen wurde.

Andere Abonnementgrössen und Laufzeiten können individuell vereinbart werden. Für diese gelten die jeweils bei Abschluss vereinbarten Bedingungen.

8. Absage durch Teilnehmende

Kann eine vereinbarte Trainingseinheit nicht wahrgenommen werden, muss die Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn erfolgen.

Bei einer rechtzeitigen Absage wird die Trainingseinheit nicht verrechnet beziehungsweise bei einem Abonnement nicht als bezogene Einheit angerechnet.

Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn oder erscheint die teilnehmende Person ohne Absage nicht zum Training, wird die gesamte Trainingsgebühr fällig beziehungsweise die entsprechende Einheit vollständig vom Abonnement abgezogen.

Ausnahme bei akuter Krankheit oder Verletzung: Kann eine teilnehmende Person aufgrund einer kurzfristig aufgetretenen akuten Krankheit oder Verletzung nicht am Training teilnehmen, kann KeeperZone nach entsprechender Mitteilung auf die Verrechnung beziehungsweise den Abzug der Trainingseinheit verzichten. Die Absage hat in diesem Fall so früh wie möglich vor Trainingsbeginn zu erfolgen.

KeeperZone behält sich bei wiederholten kurzfristigen Absagen vor, einen geeigneten Nachweis über die Krankheit oder Verletzung zu verlangen.

Andere kurzfristige Verhinderungsgründe fallen grundsätzlich nicht unter diese Ausnahmeregelung.

9. Absage durch KeeperZone

Muss eine Trainingseinheit durch KeeperZone abgesagt werden, wird diese nicht als bezogene Trainingseinheit angerechnet.

Bei einem laufenden Trainingsabonnement wird die Gültigkeitsdauer entsprechend verlängert, sodass der teilnehmenden Person durch die Absage von KeeperZone keine Trainingseinheit verloren geht.

Dies gilt insbesondere bei trainerbedingten Ausfällen, nicht nutzbaren Trainingsanlagen oder anderen Umständen, aufgrund derer KeeperZone das Training nicht durchführen kann.

10. Wetterbedingungen

Die Trainings finden grundsätzlich auch bei unterschiedlichen Wetterbedingungen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist.

KeeperZone entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse, ob ein Training durchgeführt werden kann.

Bei Gewitter, Sturm, extremen Wetterbedingungen, unbespielbaren Trainingsflächen oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen kann ein Training kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden.

Wird ein Training vor Trainingsbeginn durch KeeperZone abgesagt, gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 9.

11. Preise und Zahlungsmodalitäten

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise Vereinbarung kommunizierten Preise.

Die Bezahlung ist über folgende Zahlungsmöglichkeiten möglich:

  • TWINT
  • Banküberweisung
  • Barzahlung

Eine Zahlung auf Rechnung wird nicht angeboten.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Trainingsgebühr beziehungsweise das gebuchte Trainingsabonnement vor Beginn der entsprechenden Leistung zu bezahlen.

12. Versicherung und Haftung

Die Teilnahme an den Trainingsangeboten von KeeperZone erfolgt im Rahmen der üblichen Risiken sportlicher Betätigung.

Die Teilnehmenden beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Versicherungsumfang, insbesondere Unfallversicherung, zu verfügen.

KeeperZone haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die insbesondere durch Nichtbeachtung von Anweisungen, ungeeignete Ausrüstung, verschwiegene gesundheitliche Einschränkungen oder ein Verhalten der teilnehmenden Person entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Für verlorene, gestohlene oder beschädigte persönliche Gegenstände übernimmt KeeperZone keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

13. Verhalten während des Trainings

Den Anweisungen der Trainer ist während des Trainings Folge zu leisten, insbesondere wenn diese der Sicherheit der Teilnehmenden dienen.

KeeperZone legt Wert auf einen respektvollen und sportlichen Umgang miteinander.

Bei wiederholtem unangemessenem Verhalten, vorsätzlicher Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder einer Gefährdung anderer Teilnehmender kann KeeperZone eine Person vom Training ausschliessen.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Trainings können Foto- und Videoaufnahmen zu Trainings-, Analyse- oder Kommunikationszwecken erstellt werden.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen erkennbarer Personen erfolgt unter Beachtung der geltenden Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sowie, soweit erforderlich, auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.

Bei minderjährigen Teilnehmenden wird, soweit erforderlich, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eingeholt.

Die Einzelheiten einer Verwendung für Website, soziale Medien oder Werbezwecke können in einer separaten Foto- und Videoeinwilligung geregelt werden.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von KeeperZone aufgeführt.

16. Änderungen der Bedingungen

KeeperZone behält sich vor, diese AGB und Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen. Für bereits abgeschlossene Buchungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt Schweizer Recht.

KeeperZone – Goalieschule

Jasko Mesinovic & Senad Mujovik
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 79 444 55 40
Website: keeperzone.ch